Die deutsche Wirtschaft kam zuletzt kaum vom Fleck: Das Bruttoinlandsprodukt stieg 2025 kalenderbereinigt nur um 0,3 Prozent, nach zwei schwachen Vorjahren. Bei den Standortkosten fällt Deutschland zurück – laut Bundesfinanzministerium sind sowohl die nominale Unternehmensteuerlast als auch die Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit im internationalen Vergleich hoch. Die tarifliche Gewinnbelastung von Kapitalgesellschaften betrug 2024 rund 30 Prozent und liegt damit im EU-Spitzenbereich. Zusätzlich erreichte die Abgabenquote 2025 mit 41,9 Prozent nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen einen Rekordwert, getrieben vor allem von gestiegenen Sozialbeiträgen. Der Steuer- und Abgabenkeil für Alleinstehende mit Durchschnittsverdienst lag 2024 bei 47,9 Prozent, EU-weit nur hinter Belgien. Parallel warnen Unternehmen zunehmend über Standortverlagerungen; laut DIHK-Umfrage erwägt rund ein Drittel der energieintensiven Betriebe entsprechende Schritte. Der Befund lautet daher: strukturell hohe Belastung bei gleichzeitig schwacher Dynamik – die Politik reagiert 2025/26 mit steuerlichen Entlastungen und Energiekostenzuschüssen.
Die Verbände fordern seit Jahren eine Absenkung der Gewinnbelastung auf ein wettbewerbsfähigeres Niveau von etwa 25 Prozent. Während viele OECD-Staaten ihre Unternehmensteuern seit 2008 gesenkt haben, stieg die effektive Belastung in Deutschland durch höhere Gewerbesteuerhebesätze leicht an. In einer EU-weiten Untersuchung landete Deutschland bei der effektiven Unternehmenssteuerlast auf Platz 26 von 27. Vor diesem Hintergrund brachte die neue Koalition eines ihrer ersten großen Vorhaben auf den Weg: Der Bundestag beschloss das steuerliche Investitionssofortprogramm am 26. Juni 2025, der Bundesrat stimmte am 11. Juli 2025 zu. Ergänzend wurde im März 2025 per Grundgesetzänderung die Schuldenbremse gelockert und ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität von 500 Mrd. Euro über zwölf Jahre geschaffen. Damit verband die Politik erstmals steuerliche Entlastung, kreditfinanzierte Investitionsoffensive und Energiekostenhilfen zu einem Gesamtpaket zur Standortstärkung. Kritiker sprachen zugleich von Finanzpolitik mit begrenzter Zielgenauigkeit und hohen Aufkommenverlusten.
Kern des Programms ist die Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Abschreibung von bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027, begrenzt auf das Dreifache der linearen AfA. Ökonomisch wirkt dies als zinsloser Steuerkredit: Die Steuerlast sinkt in den ersten Jahren, die Liquidität steigt und Investitionen refinanzieren sich schneller. Der zweite Hebel ist die Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 um jährlich einen Prozentpunkt von 15 auf 10 Prozent, wodurch die Gesamtbelastung ab 2032 knapp 25 statt aktuell knapp 30 Prozent beträgt. Für Personenunternehmen sinkt der Thesaurierungssteuersatz ab 2028 schrittweise auf 25 Prozent, um Rechtsformneutralität herzustellen. Der Sachverständigenrat betont, dass Abschreibungen eher inländische Investitionen adressieren, während Satzsenkungen die Standortwahl selbst begünstigen. Ökonomin Veronika Grimm plädierte deshalb dafür, den Satzsenkungen Priorität einzuräumen und sie früher umzusetzen. Ergänzend werden E-Firmenwagen mit 75 Prozent Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr gefördert und die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage von 10 auf 12 Mio. Euro angehoben.
Neben dem Investitionssofortprogramm traten zum Jahreswechsel weitere Maßnahmen in Kraft; das Steueränderungsgesetz 2025 passierte den Bundesrat am 19. Dezember 2025. Für Wagniskapital wurde der Höchstbetrag beim Roll-Over stiller Reserven nach § 6b EStG von 500.000 auf 2 Mio. Euro angehoben. Im Energiebereich bleibt die Stromsteuer für rund 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Land- und Forstwirte ab 2026 dauerhaft auf dem EU-Mindestniveau von 0,05 ct/kWh. Ein neuer Industriestrompreis deckelt ab Januar 2026 die Kosten für energieintensive Betriebe auf rund 5 ct/kWh, mit einem Gesamtbudget von 3,8 Mrd. Euro für 2026–2028 und EU-beihilferechtlicher Genehmigung vom April 2026. Über einen Zuschuss von 6,5 Mrd. Euro sinken die Übertragungsnetzentgelte, die Gasspeicherumlage entfällt. Offen bleibt die Weiterentwicklung der Schuldenbremse: Eine Regierungskommission sollte im ersten Quartal 2026 einen Reformvorschlag vorlegen, die Bundesbank hat einen dreistufigen Plan präsentiert. Zudem wird eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags sowie eine Reform der Wegzugsbesteuerung diskutiert, während eine SPD-Initiative zur Verschärfung der Erbschaftsteuer auf Kritik der Wirtschaft stößt.
Die Bundesregierung beziffert die Mindereinnahmen auf rund 46 Mrd. Euro für vier Jahre, wobei die volle Wirkung der Satzsenkung erst ab 2032 greift. Ein Gutachten im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen zeigt, dass eine Körperschaftsteuersenkung um fünf Prozentpunkte selbst unter Einbezug aller Wachstumseffekte noch zehn Jahre nach Inkrafttreten jährlich rund 17 Mrd. Euro kostet – etwa 80 Prozent des Ausfalls bleiben dauerhaft. Die These der Selbstfinanzierung ist damit für den Regelfall widerlegt; entscheidend ist, ob die Anreize zusätzliche Investitionen auslösen statt bloße Mitnahmeeffekte. Die Bundesbank erwartet, dass der expansive fiskalische Kurs ab 2026 das Wachstum spürbar stützt, mit einem kumulierten BIP-Effekt aus Verteidigungs- und Infrastrukturausgaben von 1,3 Prozentpunkten bis 2028. Zugleich steigt die Defizitquote bis 2028 auf 4,8 Prozent und die Schuldenquote von 62 auf 68 Prozent. Der Bundeshaushalt 2026 sieht Ausgaben von knapp 525 Mrd. Euro und eine Nettokreditaufnahme von rund 98 Mrd. Euro im Kernhaushalt vor – inklusive Sondervermögen rund 180 Mrd. Euro. Der Sachverständigenrat warnt, dass die Zusätzlichkeit des Sondervermögens 2025/26 gering ist und mittelfristig nur etwa die Hälfte der Mittel wachstumswirksam zusätzlich verausgabt werden dürfte.
Mit nominal 29,9 Prozent hat Deutschland die zweithöchste Unternehmensbelastung der EU, wo der Durchschnitt bei 21,1 Prozent und im OECD-Raum bei 23,6 Prozent liegt. Selbst nach der geplanten Absenkung auf rund 25 Prozent bliebe Deutschland damit oberhalb des EU-Mittels. Beim Spitzensteuersatz für Personenunternehmen liegt Deutschland mit 47,5 Prozent im obersten EU-Viertel, während acht Mitgliedstaaten höhere und 18 niedrigere Sätze verlangen. Die steuerliche Forschungsförderung bleibt bei größeren Projekten hinter Angeboten anderer Länder zurück, und eingeschränkte Verlustverrechnungsmöglichkeiten verlängern die Erholung nach Verlustphasen. International ist der Trend uneinheitlich: Nach OECD-Daten erhöhten 2023 erstmals seit 2015 mehr Staaten ihre Unternehmensteuern, als sie senkten, teils zugunsten gezielter Investitionsanreize. Die globale Mindestbesteuerung von 15 Prozent begrenzt zwar den reinen Satzwettbewerb nach unten, erhöht aber über neue Melde- und Anti-Missbrauchsvorschriften den Befolgungsaufwand. Die Bürokratiekosten für Unternehmen sind laut Normenkontrollrat seit 2011 um rund 14 Mrd. Euro gestiegen – ein Standortnachteil neben der reinen Tarifhöhe.
Nach den Krisenspitzen von 2022/23 haben sich die Strompreise beruhigt: Der durchschnittliche Neuabschlusspreis für kleine bis mittlere Industriebetriebe liegt 2026 laut BDEW bei rund 16,0 ct/kWh, ein Rückgang um 1,6 ct/kWh. Haupttreiber der Entlastung sind die um rund 15 Prozent gesunkenen Netzentgelte, gestützt durch den Bundeszuschuss von 6,5 Mrd. Euro. Dennoch bleibt das Niveau international hoch – im Mittel zahlte die deutsche Industrie 2025 laut Eurostat zwischen 16 und 23 ct/kWh, deutlich über dem EU-Durchschnitt. Der neue Industriestrompreis senkt für rund 2.000 energieintensive Betriebe die Kosten auf etwa 5 ct/kWh, ist aber bis Ende 2028 befristet und an Reinvestitionsauflagen gebunden. Kleinere Betriebe fallen mangels Energieintensität oft durch das Raster und sind auf die allgemeine Netzentgelt- und Stromsteuersenkung angewiesen. Insgesamt beziffert die Bundesregierung die Energiekostenentlastung 2026 auf über 10 Mrd. Euro pro Jahr, der Bund kalkuliert rund 29,5 Mrd. Euro zur Stabilisierung ein. Strukturell bleibt das Problem bestehen: Steigende Netzausbaukosten und Systemkosten dürften die Endpreise mittelfristig eher stabil bis leicht steigend halten, sodass Energie ein zentraler Wettbewerbsfaktor bleibt.
Von Satzsenkungen und erweiterten Abschreibungen profitieren vor allem Unternehmen mit Gewinnen und Investitionskraft; viele Kleingewerbetreibende mit geringen Gewinnen ziehen daraus kaum Nutzen. Die steuerpflichtigen Gewinne konzentrieren sich stark: Allein 413 multinationale Unternehmen mit Sitz in Deutschland erzielten 2021 hierzulande rund 100 Mrd. Euro Gewinn. Fiskalisch belastet der Booster besonders Länder und Kommunen, deren Gewerbe- und Anteilssteueraufkommen sinkt; der Bund sicherte einen zeitlich befristeten Ausgleich zu. Die kommunale Ebene verzeichnete 2025 laut Destatis ein Rekorddefizit, was den Investitionsspielraum vor Ort zusätzlich verengt. Positiv wirken die Zweitrundeneffekte, wenn beschleunigte Abschreibungen tatsächlich Ausrüstungsinvestitionen, Produktivität und Beschäftigung anschieben – hier zeigen ifo-Analysen besonders günstige Effekte. Negativ wirkt hingegen ein wachsender Schuldendienst, der künftige Haushalte einengt, sowie das Risiko konsumtiver statt investiver Mittelverwendung des Sondervermögens. Entscheidend für die Standortwirkung ist damit weniger die Höhe der Entlastung als deren Zielgenauigkeit und die glaubwürdige Rückführung der Defizite.
| Maßnahme | Kernparameter | Inkrafttreten | Fiskalische Größenordnung |
|---|---|---|---|
| Degressive AfA (bewegliche Güter) | bis 30 %, max. 3x linear | 1.7.2025 – 31.12.2027 | Teil der ~46 Mrd. € (4 Jahre) |
| Körperschaftsteuer-Senkung | 15 % → 10 % (1 pp/Jahr) | ab 2028 | dauerhaft ~17 Mrd. €/Jahr Ausfall |
| Thesaurierungssteuersatz | schrittweise auf 25 % | ab 2028 | Rechtsformneutralität, nachrangig |
| E-Firmenwagen / Sofort-AfA | 75 % im Anschaffungsjahr; Listenpreisgrenze 70k→100k € | 1.7.2025 – 2027 | im Booster-Volumen enthalten |
| Forschungszulage | Bemessungsgrundlage 10 → 12 Mio. € | 2026 | Ausweitung, moderat |
| Stromsteuer produzierendes Gewerbe | auf EU-Minimum 0,05 ct/kWh | ab 2026 dauerhaft | ~3,9 Mrd. €/Jahr Mindereinnahmen |
| Industriestrompreis (Deckel) | ca. 5 ct/kWh für ~2.000 Betriebe | 2026 – 2028 | 3,8 Mrd. € Gesamtbudget |
| Netzentgelt-Zuschuss | Übertragungsnetzentgelte -15 % | 2026 | 6,5 Mrd. € Bundeszuschuss |
Über fünf Jahre weist das Themenfeld Steuer & Standort erstmals seit Langem in eine grundsätzlich richtige Richtung: Die schrittweise Absenkung auf rund 25 Prozent, degressive Abschreibungen und Energiekostenhilfen verbessern die Rahmenbedingungen und stützen laut Bundesbank ein Wachstum von bis zu 1,3 Prozent 2027. Der Nutzen bleibt jedoch begrenzt, solange Deutschland über dem EU-Durchschnitt liegt und Bürokratie sowie strukturell hohe Energiekosten fortbestehen. Den Ausschlag geben drei Stellgrößen: Tempo und Zielgenauigkeit der Steuerentlastung, die konsequent investive und zusätzliche Verwendung des 500-Mrd.-Euro-Sondervermögens sowie eine glaubwürdige Rückführung der auf 4,8 Prozent steigenden Defizitquote. Gelingt die Kombination aus Entlastung, Strukturreform und fiskalischer Disziplin, wird aus dem Impuls dauerhafte Standortstärke; überwiegen Mitnahmeeffekte und konsumtive Ausgaben, drohen dauerhafte Aufkommensverluste bei nur schwachem Wachstum. Der Saldo ist damit vorsichtig positiv, aber hochgradig umsetzungsabhängig.